Widmung der Straße „Am Einkaufszentrum“
20241499 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 24.09.2024 · Tiefbauamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
Das Tiefbauamt hat mit der Vorlage Nummer 20241499 den Beschluss zur Widmung der Straße „Am Einkaufszentrum“ als Gemeindestraße vorbereitet. Die Entscheidung über diesen Antrag wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Nord am 24. September 2024 erwartet.
Die Maßnahme umfasst die Flächen in der Gemarkung Harpen, Flur 3, bestehend aus den Flurstücken 1128 und 1129. Die Verwaltung begründet die geplante Widmung damit, dass die Straße zur Erschließung der Anwohner dienen soll und daher öffentlich werden soll. Als Eigentümerin der betroffenen Flächen ist die Stadt Bochum eingetragen. Der Vorgang stützt sich auf die rechtlichen Bestimmungen des § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 37 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 109 Wörter).