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Zuschussantrag Gemeinnütziger Wohnungsverein zu Bochum vom 10.06.2024

20241478 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 02.07.2024 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Nord III

🟢 Beschlossen 02.07.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (34. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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Der Gemeinnützige Wohnungsverein zu Bochum eG hat einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses gestellt, der in der Beschlussvorlage 20241478 behandelt wird. Die beantragte Summe beläuft sich auf 1.300,00 Euro und soll zur Finanzierung des Quartiersfestes auf dem Vorplatz am Rosenberg dienen, welches für den 24. August 2024 geplant ist.

Die Begründung der Vorlage führt aus, dass der Arbeitsgemeinschaft Rosenberg für die Durchführung der Veranstaltung weder eigene finanzielle Mittel noch Einnahmen zur Verfügung stehen. Die Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Nord III hat den Antrag geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass die Gewährung eines Zuschusses den Richtlinien für Zuwendungen im Stadtbezirk Nord nicht entgegensteht.

Die Entscheidung über den Zuschuss liegt im Ermessen der Bezirksvertretung Bochum-Nord und wird in deren Sitzung am 2. Juli 2024 getroffen. Für die Finanzierung stehen Haushaltsmittel aus der Produktgruppe 11 23 zur Verfügung. Durch die Gewährung des Zuschusses entstehen keine jährlichen Folgelasten.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Nord (34. Sitzung)
02.07.2024
Einstimmig nach Beschlussvorschlag