Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW – Verlängerung der Tempo 30 Regelung bis zur Straße „Am Hang“
20241395 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 03.07.2024 · Tiefbauamt
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (PAR&StG)dafür: 14 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/BD)
▶ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 20241395 des Tiefbauamtes wird die Ablehnung einer Bürgeranregung zur Verlängerung der Tempo-30-Regelung auf der Kemnader Straße behandelt. Ein Bürger regte an, die Geschwindigkeitsbeschränkung aufgrund einer erhöhten Geräuschentwicklung durch LKW-Verkehr in der Nacht bis zur Straße „Am Hang“ auszudehnen.
Der Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur soll der Anregung nicht folgen, da die gesetzlichen Voraussetzungen der Straßenverkehrsordnung nicht vorliegen. Die Kemnader Straße ist Teil des städtischen Hauptverkehrsstraßennetzes, das unter anderem für den Durchgangs- und Wirtschaftsverkehr vorgesehen ist. Auf Straßen dieses Netzes dürfen Beschränkungen unter 50 km/h nur bei einer besonderen Gefahrenlage oder baulichen Notwendigkeiten festgelegt werden. Die aktuelle Tempo-30-Zone im Bereich des Geschäftszentrums Stiepel wurde aufgrund von Fußgängeraufkommen und Parkverkehr eingerichtet.
Nach Angaben der Polizei besteht für den Abschnitt bis zur Straße „Am Hang“ keine erforderliche Gefahrenlage, und auch aus straßenbaulicher Sicht sind keine Beschränkungen notwendig. Zudem bewertete das Umwelt- und Grünflächenamt den Bereich nicht als Lärmschwerpunkt, sodass eine Geschwindigkeitsreduzierung aus Gründen des Lärmschutzes nicht erforderlich sei. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h sind somit nicht erfüllt.
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