Dachbegrünungssatzung Nr. 1047 B – Stadtgebiet Bochum – hier: Satzungsbeschluss
20241389 · Mitteilung der Verwaltung · 28.06.2024 · Umwelt- und Grünflächenamt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 2rag41389 den Entwurf einer neuen Dachbegrünungssatzung vorgelegt, die dem Naturschutzbeirat zur Kenntnisnahme vorliegt. Ziel der Satzung ist es, eine Begrünung von Flachdächern und flach geneigten Dächern als Standard im Stadtgebiet zu etablieren, um das städtische Erscheinungsbild sowie die Lebensqualität zu fördern.
Nach einer Prüfung verschiedener Instrumente hat sich die Verwaltung gegen eine umfassende Überarbeitung einzelner Bebauungspläne entschieden, da dies mit einem hohen personellen und finanziellen Aufwand verbunden wäre. Stattdessen wird eine örtliche Bauvorschrift auf Basis der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen angestrebt, welche die gestalterische Wirkung von Bauwerken regelt. Die Satzung gilt für Neubauten sowie wesentliche bauliche Änderungen an Bestandsdächern in bebauten Ortsteilen und im Geltungsbereich bestehender Bebauungspläne, sofern diese keine eigenen Begrünungsfestsetzungen enthalten. Der Außenbereich ist von der Regelung ausgenommen.
Die Satzung sieht eine durchwurzelbare Aufbaustärke von mindestens sechs Zentimetern vor. Hinsichtlich der Förderung wird darauf hingewiesen, dass verschiedene Programme wie das „Kommunale Modernisierungsprogramm“ oder die Initiative „Bochums Dächer, Fassaden und Vorgärten“ weiterhin bestehen. Während der Zugang zu einigen Programmen trotz der neuen Verpflichtung unverändert bleibt, ist bei anderen Fördermaßnahmen eine rechtliche Verpflichtung zur Begrünung ein Ausschlusskriterium für den Erhalt von Mitteln.
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