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Bebauungsplan Nr. 1046 – VfL-Talentwerk – hier: Aufstellungsbeschluss

20241387 · Mitteilung der Verwaltung · 28.06.2024 · Umwelt- und Grünflächenamt

🟢 Beschlossen 28.06.2024 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (22. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat Informationen zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 1046 für das „VfL-Talentwerk“ vorgelegt. Das Vorhaben umfasst Flächen beiderseits der Hiltroper Straße und zielt darauf ab, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Weiterentwicklung des Nachwuchszentrums des VfL Bochum 1848 zu schaffen.

Im nördlichen Teilbereich zwischen der Hiltroper Straße und der Autobahn A43 sind die Errichtung zusätzlicher Rasenplätze sowie eines Mehrzweckgebäudes mit Kiosk und Kasse vorgesehen. Im südlichen Bereich, westlich des Wegs am Kötterberg, sollen eine Traglufthalle über einer Sportplatzfläche entstehen, das Vereinsgebäude erweitert sowie Kunstrasenplätze umstrukturiert werden. Zudem ist die Aufwertung von Tribünen in beiden Teilbereichen sowie die Schaffung einer Fußgängerverbindung mittels einer Brücke über die Hiltroper Straße geplant.

Das Verfahren umfasst eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichts, um Auswirkungen auf Boden, Vegetation und das Klima zu bewerten. Da Teile des Gebiets im Landschaftsschutzgebiet „Tippelberg und Berger Mühle“ sowie in einem Biotopverbund liegen, sind entsprechende Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Durch die Nähe zur Autobahn A43 ist zudem eine Abstimmung mit der Autobahngesellschaft des Bundes vorgesehen. Mit dem Inkrafttreten des neuen Bebauungsplans soll der bestehende Bebauungsplan Nr. 344a außer Kraft gesetzt werden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 179 Wörter).

Beratungen

Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (22. Sitzung)
28.06.2024
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.