Anregung nach nach GO NRW § 24 GO NRW „Verkehrsberuhigung Hildegardstraße“
20241278 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 22.08.2024 · Tiefbauamt
Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 FDP
▶ KI-Zusammenfassung
Ein Bürger hat im Rahmen einer Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung NRW eine Verkehrsberuhigung für die Hildegardstraße beantragt. Grund hierfür sind die hohe Parkplatzsituation und die daraus resultierenden Engpässe in der Fahrbahn. Laut der Anregung führt der Parkdruck dazu, dass die Straße oft nur einspurig befahrbar ist, was zu Konflikten zwischen Autofahrenden führen kann. Zudem werden Sicherheitsrisiken für Radfahrende sowie die Nutzung der Straße als Abkürzung und mögliche Geschwindigkeitsüberschreitungen angeführt. Als konkrete Maßnahme wurde die Einrichtung einer Fahrradstraße mit Anliegerregelung vorgeschlagen.
Die Verwaltung lehnt die Einrichtung einer Fahrradstraße ab, da dies einen Verlust an Stellplätzen zur Folge hätte, was angesichts des hohen Parkdrucks im Quartier nicht beabsichtigt ist. Dennoch wird auf das Mobilitätskonzept Hamme verwiesen, welches den betreffenden Bereich umfasst. Die Verwaltung arbeitet derzeit an Lösungen, um den Durchgangsverkehr zu minimieren und die beschriebenen Probleme unter Berücksichtigung der begrenzten Platzverhältnisse sowie des ruhenden Verkehrs zu adressieren. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, der Anregung teilweise zu folgen und einen Auftrag zur Planung verkehrsberuhigender Maßnahmen im Rahmen des Mobilitätskonzeptes Hamme zu erteilen.
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