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Kommunale Pflegeplanung - Antwort auf die Anfrage der Bezirksvertretung VI (Bochum-Südwest)

20241261 · Antwort der Verwaltung · 19.06.2024 · Amt für Soziales

🟢 Beschlossen 19.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (34. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der FDP aus der Bezirksvertretung VI zur kommunalen Pflegeplanung reagiert. Im Zentrum steht die methodische Berechnung einer Kennzahl zur Versorgungsquote. Die Verwaltung führt aus, dass die verwendete Kennzahl als statistischer Vergleichswert dient und nicht direkt die Versorgungssituation für über 80-Jährige abbildet. Eine durch die FDP angeführte Datenlücke könne nach der angewandten Methode der Pflegeplanung nicht identifiziert werden.

Hinsichtlich der Ermittlung des Bedarfs an stationären Pflegeplätzen erklärte das Amt für Soziales, dass eine Nutzung von Wartelisten der Pflegeheime nicht umsetzbar sei, da diese nicht einheitlich erfasst werden. Als Informationsquelle für verfügbare Plätze wird auf das Portal „Heimfinder“ verwiesen.

Zur Planung von Beratungsangeboten für pflegende Angehörige gab die Verwaltung an, dass aufgrund fehlender Nutzungszahlen eine statistische Erhebung des demografischen Wandels derzeit nicht möglich sei. Zur Identifizierung von Bedarfslücken und zur Vernetzung wurde 2023 der Arbeitskreis Pflegeberatung gegründet. Die Beratung erfolgt teils durch Seniorenbüros in den Bezirken, teils durch mobile Angebote direkt in den Haushalten. Unterstützung bei bürokratischen Hürden, wie dem Ausfüllen von Anträgen, wird primär durch die Pflegekassen im Rahmen der gesetzlichen Leistungen angeboten.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Südwest (34. Sitzung)
19.06.2024
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.