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Antwort der Verwaltung

Personen in der Kindertagespflege

20241239 05.06.2024 Jugendamt

↳ Zugehörige Anfrage Personen in der Tagespflege · 21.02.2024
🟢 Beschlossen 05.06.2024 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (23. Sitzung) · Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

✦ KI-Zusammenfassung

Auf Anfrage der SPD-Fraktion im Bochumer Rat zur Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 21. Februar 2024 hat die Verwaltung Informationen zu den Voraussetzungen für die Tätigkeit in der Kindertagespflege vorgelegt. Die Eignung von Kindertagespflegepersonen wird durch das Jugendamt oder beauftragte Träger überprüft, wobei die rechtlichen Grundlagen des SGB VIII sowie die Bochumer Kindertagespflegerichtlinie maßgeblich sind.

Für die Aufnahme der Tätigkeit sind ein Hauptschulabschluss sowie Deutschkenntnisse erforderlich. Bewerber mit Migrationshintergrund müssen mindestens über ein Sprachzertifikat auf dem Niveau B2 verfügen. Neue Kindertagespflegepersonen müssen eine fachbezogene Qualifizierung nach dem Standard des Qualifizierungshandbuchs Kindertagespflege (QHB) absolvieren, die Unterrichtseinheiten, Praktika und Selbstlernphasen umfasst. Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) Bochum ist für die Durchführung der Qualifizierung und die Vergabe des Bundeszertifikats zuständig.

Hinsichtlich der Kosten übernimmt die Stadt Bochum einen Zuschuss von 1.979,20 Euro an die Gesamtkosten der Qualifizierung, die sich auf 2.279,20 Euro belaufen. Der Eigenanteil für die Teilnehmenden beträgt 300 Euro. Die Kindertagespflegepersonen sind als Selbstständige tätig und erhalten Zuschüsse gemäß der geltenden Richtlinie. Laut Verwaltung sind die Kapazitäten der Qualifizierungskurse für das laufende Jahr bereits ausgeschöpft.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 178 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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