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Mitteilung der Verwaltung

Zwischenbericht der Zentralen Dienste über die Betriebsentwicklung (1. Quartal 2024)

20241217 04.06.2024 Zentrale Dienste - Kaufmännische Betriebsleitung

🟢 Beschlossen 04.06.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (24. Sitzung) · Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat mit der Vorlage Nummer 20241217 einen Zwischenbericht über die Betriebsentwicklung der Zentralen Dienste für das erste Quartal des Jahres 2024 vorgelegt. Der Bericht dokumentiert die geschäftliche Entwicklung im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2024.

Die Mitteilung erfolgt durch die Kaufmännische Betriebsleitung der Zentralen Dienste auf Grundlage von § 20 EigVO NRW sowie § 12 der Betriebssatzung. Als Bestandteile der Vorlage dienen ein detaillierter Zwischenbericht über die Geschäftsentwicklung im genannten Zeitraum sowie eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV) mit Stand zum 31. März 2024.

Der Bericht ist für die Sitzung des Betriebsausschusses für die Eigenbetriebe am 4. Juni 2024 vorgesehen, in der das Gremium die Informationen zur Kenntnis nehmen soll.

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