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Anregung gemäß § 24 GO NRW – Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht „Werner Straße“

20241202 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 03.07.2024 · Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 03.07.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (33. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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KI-Zusammenfassung

Im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur wird über die Aufhebung der Benutzungspflicht des getrennten Rad- und Gehwegs auf der Werner Straße entschieden. Grundlage ist eine Anregung nach § 24 GO NRW durch eine Bürgerin, die die Aufhebung der Beschilderung (Zeichen 241-30 StVO) für den Abschnitt von der Kreuzung Werner Hellweg in Richtung Autobahnauffahrt A40 zur Dortmund fordert.

Das Tiefbauamt hat die Anregung gemeinsam mit der Straßenunterhaltung und der Straßenplanung geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die Benutzungspflicht bereits im Jahr 2010 in Abstimmung mit der Polizei und dem ADFC für den Bereich Richtung „Am Einkaufszentrum“ aufgehoben wurde, da keine Erforderlichkeit bestand. Da an der Ecke Werner Hellweg/Werner Straße in Richtung „Am Einkaufszentrum“ derzeit noch das entsprechende Verkehrszeichen vorhanden ist, ohne dass eine neue Anordnung oder Änderung vorliegt, wird die Entfernung der Beschilderung vorgeschlagen. Der Ausschuss soll der Anregung zur Aufhebung der Benutzungspflicht folgen.

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Beratungen

Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (33. Sitzung)
03.07.2024
Einstimmig nach Beschlussvorschlag