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Auf dem Dahlacker 55 - Bauordnung

20241194 · Antwort der Verwaltung · 13.06.2024 · Bauordnungsamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert
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KI-Zusammenfassung

Bezüglich des ehemaligen Güterbahnhofs Riemke auf dem Dahlacker 55 hat die Verwaltung auf eine Anfrage der SPD-Fraktion geantwortet. Ein direkter Austausch zwischen der Stadtverwaltung und dem privaten Grundstückseigentümer findet derzeit nicht statt.

Hinsichtlich der baulichen Nutzung teilte das Bauordnungsamt mit, dass die im Jahr 2016 erteilte Baugenehmigung erloschen ist, da kein Baubeginn gemäß den gesetzlichen Vorgaben angezeigt wurde. Bei einer Ortsbesichtigung am 7. Mai 2024 konnten keine Bautätigkeiten auf dem Grundstück festgestellt werden. Da bislang kein neuer Bauantrag eingereicht wurde, geht die Verwaltung davon aus, dass der Eigentümer an der beantragten Nutzung als Büro- und Lagerbetrieb nicht festhält.

Über eine geplante zeitliche Entwicklung des Geländes liegen der Verwaltung keine Informationen vor. Der Eigentümer kann das Grundstück im Rahmen der rechtlichen Vorgaben entwickeln.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Mitte (31. Sitzung)
13.06.2024
kein Ergebnis hinterlegt