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Antrag auf Zuwendung der Werbegemeinschaft Wattenscheid zum Sommerfest WAT 607

20241166 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 04.06.2024 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Wattenscheid II

🟢 Beschlossen 04.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (31. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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Die Werbegemeinschaft Wattenscheid hat für das Sommerfest WAT 607, welches im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Juni 2024 stattfindet, eine finanzielle Zuwendung beantragt. Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht die Gewährung eines einmaligen Zuschusses in Höhe von 5.000 Euro vor. Als Nachweis für die Verwendung der Mittel wird ein einfacher Verwendungsnachweis in Form von Rechnungs- oder Quittungskopien gefordert.

Die Grundlage für diese Maßnahme ist ein im März 2024 durch die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid beschlossener Fördertopf für Kultur- und Brauchtumsveranstaltungen. Dieser umfasst für das Haushaltsjahr 2024 ein Gesamtvolumen von 40.000 Euro, wobei die maximale Förderhöhe pro Einzelveranstaltung auf 5.000 Euro festgelegt ist. Die Veranstaltung WAT 607 ist gemäß der Vorlage als förderfähig eingestuft.

Die Finanzierung der Zuwendung erfolgt aus der Produktgruppe 1122 für die Aktionen des Bezirks II der Bezirksverwaltung Wattenscheid. Durch die einmalige Zahlung entstehen keine jährlichen Folgelasten oder klimarelevanten Auswirkungen. Die Entscheidung über den Antrag ist für die Sitzung der Bezirksvertretung am 4. Juni 2024 vorgesehen.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (31. Sitzung)
04.06.2024
Einstimmig nach Beschlussvorschlag