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Bau eines Notwasserweges im Starkregenfall und Einleitung in den Oelbach Mündungsteich im Landschaftsschutzgebiet Nr. 29 des LP Bochum Mitte/Ost - Befreiung

20241155 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 28.06.2024 · Umwelt- und Grünflächenamt

🟢 Beschlossen 28.06.2024 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (22. Sitzung)
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1Dagegen: 3Dafür: 9
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KI-Zusammenfassung

Aufgrund von Starkregenereignissen kam es in den vergangenen Jahren wiederholt zu Überflutungen der Hoffläche sowie einer Reithalle beim Hof Romberg. Ursächlich hierfür ist ein im Zuge eines Umbaus erhöhter Geh- und Radweg, der den natürlichen Abfluss des Regenwassers behindert. Zur Behebung soll ein Notwasserweg geschaffen werden, der das Wasser in den Oelbach Mündungsteich leitet. Die Maßnahme sieht eine etwa einen Meter breite Unterquerung des Weges mittels eines U-Kanals mit Gitterrost sowie eine leicht abfallende Rasenmulde vor. Durch eine gezielte Höhenstaffelung und bestehende Absetzbecken soll zudem eine Sedimentrückhaltung erreicht werden, um den Eintrag von Sedimenten in den Schöningsteich des Ruhrverbandes zu verhindern.

Das Vorhaben liegt im Landschaftsschutzgebiet Nr. 29. Da keine wesentlichen Eingriffe in die Vegetation oder den Artenschutz zu erwarten sind, wird eine Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans nach § 67 BNatSchG beantragt. Der Naturschutzbeirat der Stadt Bochum soll diesem Antrag nicht widersprechen. Die Kosten für den öffentlichen Teil der Baumaßnahme werden auf etwa 8.000 Euro geschätzt und sollen im Rahmen einer Auszubildendenbaustelle durch die Stadt durchgeführt werden. Den privaten Abschnitt des Vorhabens übernimmt der Eigentümer in Eigenregie auf eigene Kosten.

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Beratungen

Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (22. Sitzung)
28.06.2024
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1Dagegen: 3Dafür: 9