Anwendung von § 5 AsylbLG - Einsatz von Asylbewerber zur gemeinnützigen Arbeit
20241142 · Antrag · 02.07.2024
Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 13 (SPD/GRÜNE/CDU/UWG/FASG)Dafür: 1 (BD)
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Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat für die Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 2. Juli 2024 einen Antrag zur Anwendung von § 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) vorgelegt. Die Fraktion beantragt, dass die Verwaltung die Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber bei kommunalen und gemeinnützigen Trägern verstärkt, sofern das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient.
In der Begründung des Antrags wird darauf verwiesen, dass die Verwaltung diese Regelung bereits seit 1994 nutzt. Die Fraktion regt an, die Einsatzmöglichkeiten so auszuweiten, dass auch über das unmittelbare Umfeld von Unterbringungseinrichtungen hinaus Tätigkeiten genutzt werden können. Die Ratsfraktion führt an, dass solche Arbeitsangebote die soziale Integration fördern und den Kontakt zur Gesellschaft ermöglichen sollen. Durch die Beschäftigung solle die Entwicklung einer sozialen Identität der Betroffenen unterstützt werden.
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