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Neuer Radweg Hans-Böckler-Straße (Antrag gem. § 24 GO NRW)

20241122 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 29.05.2024 · Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 29.05.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (32. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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KI-Zusammenfassung

In der Beschlussvorlage 20241122 des Tiefbauamtes wird über einen Antrag gemäß § 24 GO NRW zum neuen Radweg in der Hans-Böckler-Straße entschieden. Ein Bürger beanstandet die bauliche Umsetzung des Radwegs an drei spezifischen Punkten: den Winkel beim Übergang von der Fahrbahn, punktuelle Engstellen im Verlauf sowie die Vorrangsituation am Ende des Abschnitts. Es wird angeführt, dass die aktuelle Führung beim Radweganfang ein Sicherheitsrisiko darstelle und die Breite des Weges nicht einheitlich sei. Zudem wird die Situation am Radwegende kritisiert, an der Radfahrer gegenüber dem fließenden Verkehr die Vorfahrt verlieren.

Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag teilweise zu folgen, weist jedoch darauf hin, dass Anpassungen der Bauausführung bereits umgesetzt wurden. Bezüglich des Radweganfangs führt die Verwaltung ein Schachtbauwerk als Grund für die aktuelle Position an und gibt an, dass Unebenheiten durch mechanisches Glätten beseitigt wurden. Die Engstelle im Bereich eines Lichtsignalanlagemastes und eines Hochbeetes wurde ebenfalls bereits angepasst. Zum Ende des Radwegs stellt die Verwaltung klar, dass die Verkehrsführung dazu dient, einen sicheren Querungswinkel über die Gleise zu gewährleisten. Dabei müsse der Radverkehr dem fließenden Verkehr Vorrang gewähren, was durch entsprechende Verkehrszeichen verdeutlicht werde.

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Beratungen

Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (32. Sitzung)
29.05.2024
Einstimmig nach Beschlussvorschlag