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Neuer Teilstandort für das Walter-Gropius-Berufskolleg

20240806 · Anfrage · 09.04.2024

↳ Antwort der Verwaltung Neuer Teilstandort für das Walter-Gropius-Berufskolleg · 11.06.2024
🟢 Beschlossen 09.04.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (24. Sitzung)
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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KI-Zusammenfassung

Die CDU-Fraktion hat im Ausschuss für Schule und Bildung eine Anfrage zur Situation des Walter-Gropius-Berufskollegs eingereicht. Laut der an den Vorsitzenden Ernst Steinbach gerichteten Vorlage erfüllt der Teilstandort in der Karl-Friedrich-Straße 66a die räumlichen sowie technischen Anforderungen nicht mehr ausreichend. Grund dafür seien veränderte Lehrpläne und neue Bildungsangebote, wie die Berufsfachschule Medien, die einen zusätzlichen Raumbedarf erzeugen. Zudem wird auf eine unzureichende digitale Infrastruktur am Standort hingewiesen.

In der Anfrage wird angeführt, dass aufgrund der Kapazitätsgrenzen ein Ausbildungsgang nach Dortmund verlagert werden musste und Lehrkräfte zwischen dem Hauptstandort am Ostring und dem Teilstandort in Weitmar pendeln müssen. Als Alternative wird die Anmietung von Räumlichkeiten an der Universitätsstraße 76 vorgeschlagen, da diese näher an der Innenstadt liegen und aktuell verfügbar sind. Da am Walter-Gropius-Berufskolleg Sanierungsmaßnahmen bevorstehen, sieht die CDU die Notwendigkeit für Ausweichräume und warnt davor, auf die Ergebnisse der Schulentwicklungsarbeitsgruppe „Berufskollegs“ zu warten, da die Flächen an der Universitätsstraße sonst nicht mehr zur Verfügung stünden.

Die Fraktion bittet die Verwaltung um eine Beurteilung des Raumbedarfs sowie um Informationen zu Gesprächen mit einem potenziellen Vermieter bezüglich der Mietkonditionen. Zudem wird nach alternativen Möglichkeiten zur Unterbringung gefragt, bevor die Schulentwicklungsplanung abgeschlossen ist.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 190 Wörter).

Beratungen

Ausschuss für Schule und Bildung (24. Sitzung)
09.04.2024
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.