Wohnbebauung Vierhausstraße - Bauordnung
20240762 · Antwort der Verwaltung · 18.04.2024 · Bauordnungsamt
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Die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Bochum-Mitte hat Fragen zum Stand der geplanten Wohnbebauung in der Vierhausstraße gestellt. Im Fokus stehen dabei die Entwicklung des Grundstücks an der Vierhausstraße 19-25 sowie die Einhaltung baurechtlicher Vorgaben und ökologischer Auflagen.
Die Verwaltung teilte mit, dass der bestehende Bauvorbescheid am 13. April 2020 abgelaufen ist und somit nicht mehr gültig ist. Die ursprünglichen Planungen des Eigentümers verstießen gegen die im Bebauungsplan Nr. 535 festgelegten Baugrenzen. Für ein neues Vorhaben müssten Befreiungen gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches erneut geprüft werden. Über weitere Planungen des Grundstückseigentümers liegen der Verwaltung aktuell keine Informationen vor.
Hinsichtlich der im Jahr 2016 erfolgten Fällung von 500 Bäumen erläuterte das Bauordnungsamt, dass es sich überwiegend um Jungbäume an einem Lärmschutzwall handelte, die aufgrund mangelnder Nährstoffversorgung und Windbruchgefahr instabil waren. Lediglich 72 Bäume unterlagen der Bochumer Baumschutzsatzung. Die Ersatzpflanzungen für die 39 Bäume, deren Fällung wegen mangelnder Pflege genehmigt wurde, wurden auf dem Grundstück gemäß einem Plan aus dem Jahr 2020 realisiert.
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