Parken im Lottental
20240505 · Antwort der Verwaltung · 12.03.2024 · Tiefbauamt
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben in der Bezirksvertretung Bochum-Süd Fragen zur Parksituation in der Straße „Im Lottental“ gestellt. Hintergrund der Anfrage sind Verkehrsbehinderungen durch parkende Fahrzeuge, die den Durchgangsverkehr sowie Buslinien beeinträchtigen und die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern gefährden können. Die Fraktionen baten um eine verstärkte Parkraumkontrolle zu Stoßzeiten, die Einrichtung eines Halteverbots im Bereich zwischen der ehemaligen Zeche Klosterbusch und dem Botanischen Garten sowie eine Überprüfung der Sichtbarkeit der vorhandenen Beschilderung.
Die Verwaltung hat auf diese Anfrage reagiert und erklärte, dass verstärkte Kontrollen durch die städtische Verkehrsüberwachung im Rahmen der personellen Möglichkeiten möglich sind. Bezüglich der Verkehrsregelung teilte das Tiefbauamt mit, dass zur Sicherung des Busverkehrs und des Radverkehrs neue Regelungen umgesetzt werden. In der Straße „Im Lottental“ wird künftig ab der Einmündung „Im Haarmannsbusch“ bis zur Grimbergstraße auf beiden Straßenseiten ein eingeschränktes Halteverbot (Verkehrszeichen 286) gelten. Im Abschnitt von der Grimbergstraße bis zur Einmündung Hevener Straße wird beidseitig ein absolutes Halteverbot (Verkehrszeichen 283) eingeführt. Im Zuge dieser Maßnahmen werden zudem alle vorhandenen Halteverbotsschilder auf ihre Sichtbarkeit geprüft und bei Bedarf erneuert.
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