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Errichtung eines Richtfunkmastes Koster Str., LSG Nr. 33, Landschaftsplan Bo Mitte/Ost

20240496 · Mitteilung der Verwaltung · 20.03.2024 · Umwelt- und Grünflächenamt

🟢 Beschlossen 20.03.2024 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (20. Sitzung)
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Deutsche Funkturm GmbH plant die Errichtung eines Antennenträgers in Form eines Stahlgittermastes im Bereich der Koster Straße in Bochum-Stiepel. Das Bauwerk soll eine Höhe von etwa 30 Metern erreichen und dient dem Ausbau des Mobilfunknetzes zur Verbesserung der örtlichen Funknetzversorgung. Der Standort liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes (LSG) Nr. 33 im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Bochum Mitte/Ost.

Das Vorhaben stellt einen Eingriff in den Naturhaushalt sowie das Landschaftsbild dar. Im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Prüfung wurden die ökologischen Auswirkungen ermittelt und Maßnahmen zur Minimierung sowie zum Ausgleich festgelegt. Der Verursacher ist dazu verpflichtet, gemäß dem Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen einen Ersatz für die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu leisten. Die untere Naturschutzbehörde beabsichtigt, im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens eine naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung mit Nebenbestimmungen zu erteilen. Der Sachverhalt wird dem Naturschutzbeirat zur Kenntnisnahme vorgestellt.

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Beratungen

Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (20. Sitzung)
20.03.2024
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.