Gründung einer Besitzgesellschaft für Bochumer Sportstätten (20240317) Änderungsantrag der CDU-Ratsfraktion
20240477 · Änderungsantrag · 23.02.2024
Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltung: 1 (Die Partei & Stadtgestalter)Dagegen: 0Dafür:13 (SPD; Die Grünen, CDU, FDP, Die LINKE.)Die BD-Ratsfraktion nimmt nicht an der Abstimmung teil.
▶ KI-Zusammenfassung
Der Ratsmitglied Hans Henneke hat einen Änderungsantrag zur Vorlage 20240477 eingereicht, der im Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit am 23. Februar 2024 behandelt wird. Gegenstand des Antrags ist die geplante Gründung einer Besitzgesellschaft für Bochumer Sportstätten.
Mit dem Änderungsantrag soll der Beschlussvorschlag zur Übertragung städtischer Immobilien in die neue Gesellschaft erweitert werden. Konkret sollen neben dem Vonovia Ruhrstadion, den dazugehörigen Trainings- und Tennisplätzen, dem Grundstück des Stadioncenters sowie dem Nachwuchsleistungszentrum Hiltroper Straße auch das Areal der Rundsporthalle in die Ausgliederung einbezogen werden. Damit sollen die durch den VfL Bochum genutzten Immobilien als Einheit betrachtet werden.
Zudem regelt der Antrag die Belegungsplanung für diese Flächen und Immobilien. Sofern es sich nicht um Zeiten handelt, die vom VfL Bochum beansprucht werden, soll die Planung der Belegung durch die Stadtverwaltung erfolgen. Die Begründung des Antrags führt an, dass das Ensemble der Sportstätten rund um das Stadion als Einheit zu behandeln sei und eine Einbeziehung der Rundsporthalle bei einer Verteilung von Eigentums- und Nutzungsrechten auf verschiedene Akteure notwendig sei.
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