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Beschlussvorlage der Verwaltung

Anregung gemäß §24 der Gemeindeordnung NRW, Verbindung Erzbahntrasse – Zeche Hannover

20240456 18.04.2024 Umwelt- und Grünflächenamt

🟢 Beschlossen 18.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (30. Sitzung) · Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung empfiehlt der Bezirksvertretung Bochum-Mitte, einer Anregung eines Bürgers nicht zu folgen. Der Bürger regte an, die bestehende Planung für eine kurzfristige Wegeführung über den Hüller Bach so zu erweitern, dass eine Fahrradverbindung zwischen der Erzbahntrasse und der Zeche Hannover über die Zeche Knirps entsteht.

Das Umwelt- und Grünflächenamt begründet die Ablehnung des Vorschlags damit, dass das aktuelle Vorhaben lediglich eine kurzfristige Lösung für die Querung des Hüllers Bachs darstellt. Eine Ausweitung dieser spezifischen Planung hätte Verzögerungen bei der Durchführung zur Folge. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Planungen für die gesamte Hannoverbahn-Trasse bereits im Bearbeitungsprozess sind und dabei entsprechende Anregungen sowie Wegeanschlüsse berücksichtigt werden sollen. Für weiterführende Schritte in diesem Zusammenhang wird derzeit auf eine Entscheidung bezüglich eines möglichen Grundstücksverkaufs durch die Deutsche Bahn gewartet.

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