Prävention Kinder- und Jugendschutz - Zertifizierung und Re-Zertifizierung der Bochumer Kinder- und Jugendfreizeithäuser 2024-2026
20240309 · Mitteilung der Verwaltung · 21.02.2024 · Jugendamt
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Bochumer Kinder- und Jugendfreizeithäuser haben die Voraussetzungen für das Kinderschutzzertifikat im Zeitraum 2024 bis 2026 erfüllt. Damit kommen die Einrichtungen der Verpflichtung aus dem Landeskinderschutzgesetz Nordrhein-Westfalen nach, das für geförderte Angebote die Entwicklung und Überprüfung von Kinderschutzkonzepten vorsieht.
Das in den 36 Bochumer Einrichtungen umgesetzte Konzept umfasst verschiedene Maßnahmen. Dazu gehören die Vorlage erweiterter Führungszeugnisse der Mitarbeitenden, ein Ehrenkodex sowie regelmäßige Fortbildungen. Weitere Bestandteile des Schutzkonzeptes sind Notfallpläne, Beschwerdemöglichkeiten und die Benennung von Ansprechpersonen für Kinder, Jugendliche und Eltern. Zudem ist die Einbindung der jungen Menschen in die Einrichtungen vorgesehen.
Um die Zertifizierung für Besucher erkennbar zu machen, wurden an den Außenfassaden der Freizeithäuser entsprechende Schilder angebracht. Am 25. Januar 2024 überreichte Martina Schnell, die Vorsitzende des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie, die Zertifikate an die Leitungen der Einrichtungen.
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