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Ergänzung zum bestehenden Zukunftsvertrag mit Kita-Trägern der freien Jugendhilfe; Gewährung von zusätzlichen Zuschüssen

20240280 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 21.02.2024 · Jugendamt

🟢 Beschlossen 21.02.2024 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (21. Sitzung)
Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung schlägt eine Ergänzung des bestehenden Zukunftsvertrags mit den Trägern der freien Jugendhilfe in Bochum vor. Ab dem 1. August 2024 soll die Stadt den Anteil an der Übernahme des Trägeranteils in Stufe I um 0,5 Prozentpunkte erhöhen. Diese Regelung ist bis zum Ende des Zukunftsvertrags am 31. Juli 2026 befristet. Im Rahmen dieser Stufe verpflichten sich die Träger, zusätzliche Plätze durch eine Überbelegung von maximal zwei Kindern pro Gruppe bereitzustellen. Bei konfessionellen sowie anderen anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe erhöht sich die Übernahme durch die Stadt auf 4,5 Prozent, während sie bei Elterninitiativen auf 2,3 Prozent steigt. Die Stufen II und III des Vertrages bleiben in ihrem Inhalt unverändert.

Zusätzlich sieht die Vorlage vor, dass die Stadt die vollständigen Trägeranteile für neu geschaffene Betreuungsplätze für Kinder über drei Jahre übernimmt, sofern diese seit dem 1. Januar 2021 geschaffen wurden. Des Weiteren soll die Stadt den zehnprozentigen Eigenanteil der Träger für die Beschäftigung von Kita-Helfern im Kita-Jahr 2023/2024 übernehmen.

Die Begründung der Verwaltung führt veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen wie gestiegene Baukosten und Tarifsteigerungen sowie den Fachkräftemangel an. Die Ergänzung des Vertrags erfolgt nach einem Austausch zwischen der Stadtverwaltung und den Kita-Trägern über die finanzielle Situation der Einrichtungen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 197 Wörter).

Beratungen

Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (21. Sitzung)
21.02.2024
Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages