Eckpunkte der Bürgerbeteiligung der Stadt Bochum - Änderungsantrag der Fraktion "Die Partei & Stadtgestalter" -
20240258 · Änderungsantrag · 01.02.2024
▶ KI-Zusammenfassung
Mit dem Änderungsantrag 20240258 zur 29. Sitzung des Bochumer Rates, eingebracht von Fraktionsvorsitzendem Dr. Volker Steude, soll die Bürgerbeteiligung der Stadt um ein neues Element ergänzt werden: die Einrichtung eines Bürgerbeirats nach dem Vorbild der Stadt Bonn.
Der Beirat soll aus mindestens sieben Bürgern bestehen, die durch eine geschichtete Zufallsauswahl aus dem Melderegister ermittelt werden. Die Mitwirkung ist freiwillig und die Vertreter werden alle drei Jahre unabhängig von der Wahlperiode des Rates neu bestimmt. Ergänzend wird jede Ratsfraktion ein stimmberechtigtes Mitglied sowie eine Stellvertretung benennen, wobei die Anzahl der Politikvertreter die Zahl der Bürgervertreter nicht überschreiten darf. Vertreter der Verwaltung können als Gäste mit Rederecht an den Sitzungen teilnehmen.
Die Aufgaben des Gremiums umfassen die Entwicklung eines verbindlichen Leitfadens für die Bürgerbeteiligung in Bochum, der dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Zudem soll der Beirat die Verwaltung bei der Aufstellung von Beteiligungsverfahren beraten, Stellung zu Ergebnissen nehmen und die Vorhabenliste der Stadt kontinuierlich weiterentwickeln. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Erstellung eines Indikatorpools zur Qualitätsbewertung von Beteiligungsprozessen. Die Mitglieder des Bürgerbeirats erhalten im Rat sowie in den Ausschüssen ein Rederecht, ein Anfragerecht gegenüber der Verwaltung und die Befugnis, Anträge zu stellen. Zudem können sich alle Bürger mit Eingaben an das Gremium wenden.
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