Antrag auf Befristete Anerkennung der „Funtime Care gGmbH“ als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII.
20240255 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 21.02.2024 · Jugendamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat einen Antrag auf befristete Anerkennung der „Funtime Care gGmbH“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII vorgelegt. Die Anerkennung soll vorerst bis zum 21. Februar 202<0xC2>7 befristet werden. Damit verbunden ist die Verpflichtung der Gesellschaft, dem Jugendamt zu festgelegten Terminen im Jahr 2025, 2026 und 2027 detaillierte Tätigkeitsberichte vorzulegen. Die Anerkennung beschränkt sich auf Tätigkeiten im Bereich der Jugendhilfe und begründet keinen Anspruch auf öffentliche Förderung. Zudem bleibt ein Widerruf möglich, sollten die Voraussetzungen für die Trägerschaft nicht mehr vorliegen.
Die Gesellschaft mit Sitz in Bochum, deren Geschäftsführung von Steven Braun geleitet wird, plant den Betrieb von Großtagespflegen sowie pädagogische Bildungsangebote. Ein Bestandteil des Vorhabens ist die Kooperation mit der Ruhr-Universität Bochum zur Nutzung geeigneter Räumlichkeiten für Kindertagespflegeeinrichtungen. Langfristig beabsichtigt das Unternehmen, Angebote in allen sechs Bochumer Stadtbezirken zu etablieren.
Die geplanten Betreuungszeiten sollen nach Absprache mit dem Jugendamt bis zu 35 Wochenstunden umfassen. Für besondere Bedarfe, wie etwa Schichtdienst, ist eine Zusammenarbeit mit der Schwestergesellschaft „Funtime Services GmbH“ vorgesehen, um Notfall- und Wochenendbetreuung anzubieten. Die Verwaltung des Jugendamtes empfiehlt die befristete Anerkennung, da die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trägerschaft erfüllt sind.
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