Antrag auf Befristete Anerkennung des: „Betreuungsvereins für Jugendhilfe und Schulprojekte e.V.“ (Jus) als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII.
20240254 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 21.02.2024 · Jugendamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Jugendamtes hat einen Antrag auf die befristete Anerkennung des „Betreuungsvereins für Jugendhilfe und Schulprojekte e.V.“ (JuS) als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII vorgelegt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Verein vorerst bis zum 21. Februar 2027 anzuerkennen.
Die Anerkennung ist mit Nebenbestimmungen verknüpft. Der Verein muss unaufgefordert detaillierte Tätigkeitsberichte zum 21. Februar in den Jahren 2025, 2026 und 2027 bei der Verwaltung des Jugendamtes einreichen. Die Anerkennung bezieht sich ausschließlich auf die Tätigkeit im Bereich der Jugendhilfe und begründet keinen Anspruch auf öffentliche Förderung. Zudem bleibt eine mögliche Rücknahme oder ein Widerruf der Anerkennung vorbehalten, falls die rechtlichen Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind.
Der 2007 gegründete Verein bietet verschiedene Angebote zur Kinder- und Jugendförderung in Bochum an, darunter Schulbetreuungsangebote wie die Offene Ganztagsschulbetreuung (OGS) sowie Kindertagesstätten, wie etwa die Kita Drachenland in Bochum-Weitmar. Über den Antrag wird der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie am 21. Februar 2024 entscheiden.
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