Novelle § 14a EnWG - Umsetzung durch Stadtwerke Bochum Netz
20240240 · Anfrage · 18.01.2024
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
▶ KI-Zusammenfassung
In einer Anfrage zur 30. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung und Controlling am 18. Januar 2024 befasst sich die Fraktion Partei/Stadtgestalter mit der Umsetzung der Novelle des § 14a EnWG durch die Stadtwerke Bochum Netz. Ein sachkundiger Bürger hat dazu Fragen zur Anpassung der Netzentgelte gestellt. Hintergrund sind die seit Anfang 2024 steigenden Netzentgelte sowie die regulatorische Möglichkeit für Verteilnetzbetreiber, zeitvariable Tarife anzubieten, um die netzdienliche Nutzung von Elektroautos und Wärmepumpen zu fördern.
Die Anfrage umfasst verschiedene technische und wirtschaftliche Aspekte der Umsetzung. Es wird nach den derzeit verfügbaren Optionen für zeitvariable oder leistungsbegrenzte Tarifvarianten sowie deren Bedingungen und Ermäßigungen gefragt. Zudem werden Informationen zur konkreten Umsetzung der Neuerungen nach § 14a EnWG erbeten, insbesondere zu den Festlegungen für Modul 1, zum Zeitplan des Smartmeter-Rollouts und zur Einführung dynamischer Netzentgelte ab 2025. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Auswirkungen für das Niederspannungsnetz, speziell im Hinblick auf die Regelung, dass Anträge für Ladeeinrichtungen bei einer vorübergehenden Drosselung der Leistung auf 4,2 kW nicht mehr abgelehnt werden dürfen. Hierbei werden auch die Kosten für einen Wechsel des Messkonzepts sowie die Möglichkeiten zur Nachrüstung bestehender Anlagen thematisiert.
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