Fahrbahn- und Kanalerneuerung Gabelsbergerstraße
20240209 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 29.02.2024 · Tiefbauamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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Das Tiefbauamt beantragt die nachträgliche Zustimmung zu den Maßnahmen zur Kanalhaltung und Fahrbahnerneuerung in der Gabelsbergerstraße. Im Jahr 2020 wurden diese Arbeiten im Rahmen einer Sofortmaßnahme über die Länge des ersten und zweiten Bauabschnitts ohne vorherigen Beschluss durchgeführt.
Die nachträgliche Genehmigung dient dazu, eine 100-prozentige Förderung des auf die Anlieger entfallenden Beitragsanteils durch das Land Nordrhein-Westfalen zu beantragen. Gemäß den geltenden Förderrichtlinien ist dies möglich, sofern die Ausbaumaßnahmen nach dem 1. Januar 2018 beschlossen wurden und die entsprechenden Straßenausbaubeiträge noch nicht bestandskräftig festgesetzt sind.
Der Umfang der Maßnahme umfasst den Neubau von 70 Metern einer Kanalleitung sowie die Erneuerung zweier Fahrbahnschichten im Bereich zwischen der Friederikastraße und der Hugo-Schultz-Straße. Die Baukosten für diese Arbeiten beliefen sich auf rund 210.000 Euro.
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