Zuschuss nach Ziffer 2.3 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen und Zuschüssen an Vereine und Organisationen im Sport (Sportförderrichtlinie) – Veranstaltungskostenzuschuss für die Deutsche Meisterschaft der Rock´n´Roll und Boogie-Woogie-Formationen am 16.11.2024
20240193 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 23.02.2024 · Referat für Sport und Bewegung
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
Der DAC Bochum e. V. beantragt für die Durchführung der Deutschen Meisterschaft der Rock´n´Roll und Boogie-Woogie-Formationen am 16. November 2024 einen Veranstaltungskostenzuschuss in Höhe von 5.000 Euro. Die Veranstaltung wird im RuhrCongress Bochum stattfinden. Hintergrund des Antrags sind gestiegene Kosten im Bereich der Personal- und Technikleistungen, die nach Angaben der Verwaltung zu einem Defizit führen können.
Der Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit soll die Gewährung des Zuschusses gemäß der Sportförderrichtlinie der Stadt Bochum beschließen. Die beantragte Summe überschreitet dabei nicht 25 Prozent der für diesen Zweck zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sowie 40 Prozent der nachgewiesenen veranstaltungsspezifischen Gesamtausgaben.
Die Meisterschaft wird voraussichtlich etwa 500 Sportlerinnen und Sportler, 150 Betreuer sowie 100 Helfer des Vereins umfassen, wobei mit rund 1.000 Zuschauenden zu rechnen ist. Die Verwaltung erhält den Auftrag, den Bewilligungsbescheid zu erteilen. Die endgültige Auszahlung der Mittel steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der entsprechenden Haushaltsmittel. Zudem muss der Verein einen Schlussverwendungsnachweis spätestens acht Wochen nach Abschluss der Veranstaltung vorlegen.
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