Verwendung der Mittel aus der Produktgruppe 42 04 gemäß den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln der Stadt Bochum i.V.m. der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen und Zuschüssen an Vereine und Organisationen im Sport (Sportförderrichtlinie) vom 26.06.2019
20240191 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 23.02.2024 · Referat für Sport und Bewegung
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Verwendung der Mittel aus der Produktgruppe 42 04 im Rahmen der Bochumer Sportförderrichtlinie vorgelegt. Für das Haushaltsjahr 2024 ist die Verteilung von insgesamt 201.800 Euro für verschiedene Zwecke vorgesehen. Darunter befinden sich 30.000 Euro für bedeutende Sportveranstaltungen sowie 87.000 Euro für Vereins- und Übungsleitervergütungen. Weitere Mittel fließen in Höhe von 15.000 Euro für Übungsleiter in Talentgruppen, 15.000 Euro für Grundsportgeräte und 6.800 Euro für Fahrtkosten zu Meisterschaften, die über den Stadtsportbund Bochum (SSB) abgewickelt werden. Zudem sind Zuschüsse in Einzelfällen in Höhe von 48.000 Euro geplant, wobei 25.000 Euro dem Inklusionsprojekt „Hoch hinaus“ und 15.000 Euro dem Kooperationsprojekt „Fit im Park“ zugewiesen sind.
Zusätzlich sieht die Vorlage eine Verteilung von 135.000 Euro an verschiedene Organisationen vor. Davon entfallen 127.900 Euro auf den Stadtsportbund Bochum e.V., 5.000 Euro auf die Sportjugend Bochum sowie kleinere Beträge auf die DLRG Bochum und lokale Wanderverbände. Die Verwaltung schlägt vor, dass nicht ausgeschöpfte Mittel aus bestimmten Kategorien zur Deckung eines Mehrbedarfs in anderen Bereichen verwendet werden können. Auch eine gegenseitige Deckung der Mittel für Sportgeräte und Fahrtkosten über den SSB ist vorgesehen. Der Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit wird die Vorlage in seiner Sitzung am 23. Februar 2024 beraten.
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