Anregung gemäß §24 der Gemeindeordnung NRW, Bezugnahme auf die Beschlussvorlage der Verwaltung 20232312 zur Sitzung am 25.01.2024 der Bezirksvertretung Bochum-Mitte
20240139 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 25.01.2024 · Umwelt- und Grünflächenamt
Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FDP)
▶ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 20240139 empfiehlt das Umwelt- und Grünflächenamt der Bezirksvertretung Bochum-Mitte, einer Anregung einer Bürgerin nicht zu folgen. Die Bürgerin hatte gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW die Wiederherstellung der abgerissenen Fußgängerbrücke über den Hüllerbach in ihrer ursprünglichen Form beantragt. Das Bauwerk wurde im vergangenen Jahr aufgrund von Einsturzgefahren entfernt.
Die Verwaltung sieht von einem Neubau an derselben Stelle ab und verfolgt stattdessen eine alternative Wegeführung über die ehemaligen Eisenbahnbrücken der Hannoverbahntrasse, wie bereits in der Vorlage 20232312 beschrieben. Im Fokus steht hierbei die Erarbeitung eines Sanierungskonzepts für diese beiden Brücken. Die Stadt Bochum befindet sich diesbezüglich im Austausch mit der Deutschen Bahn bezüglich des möglichen Erwerbs der Hannoverbahntrasse, wobei die Deutsche Bahn derzeit prüft, ob die Strecke entbehrlich ist.
Da auf Flächen der Stadt bereits die Möglichkeit besteht, eine alternative Verbindung über die Eisenbahnbrücken zu schaffen, hält die Verwaltung diesen Weg für sinnvoll. Die Sanierung der Brücken sowie die langfristige Planung der Hannoverbahntrasse sollen in die Gestaltung dieser Wegeverbindung einfließen.
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