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Änderung der Verordnung über den Taxitarif für die von der Stadt Bochum zugelassenen Taxen (Taxitarif) vom 25.08.2022

20240108 · Antrag · 01.02.2024

🟢 Beschlossen 01.02.2024 · Rat (29. Sitzung)
Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (PAR&StG/FDP)dagegen: 64 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FASG/LINKE/PAR/OB)dafür: 3 (BD)
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KI-Zusammenfassung

Die Fraktion Bündnis Deutschland (BD) hat einen Antrag auf Änderung der Bochumer Taxitarifverordnung gestellt. Der Entwurf sieht vor, für vorab bestellte Taxifahrten die Einführung von Festpreisen zu ermöglichen.

Nach den Regelungen des Antrags sollen Fahrten, die telefonisch oder über Smartphone-Anwendungen angefordert werden, auf Basis eines vereinbarten Festpreises durchgeführt werden können. Dabei müssen die entsprechenden Zuschläge benannt werden. Den Fahrgästen ist vor Fahrtbeginn eine Bestätigung des Preises, der Zuschläge sowie von Datum und Uhrzeit der Vereinbarung auszuhändigen, etwa per E-Mail oder SMS. Die Vereinbarung muss zudem elektronisch oder schriftlich dokumentiert werden, einschließlich der Kundendaten und etwaiger Preisänderungen.

Der vorgeschlagene Tarifkorridor legt fest, dass der Festpreis höchstens 20 Prozent über oder 5 Prozent unter dem regulären Beförderungsentgelt liegen darf. Anfahrten sind dabei kostenfrei zu halten. Zudem muss jede Fahrt zum Festpreis zu Beginn im Taxameter erfasst werden.

Die Begründung des Antrags besagt, dass Taxiunternehmen aufgrund der kommunalen Tarifregelung einen Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Personentransportunternehmen haben. Die Einführung von Festpreisen soll diesen Nachteil verringern. Als Referenz für eine ähnliche Regelung wird die Stadt München angeführt.

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Beratungen

Rat (29. Sitzung)
01.02.2024
Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (PAR&StG/FDP)dagegen: 64 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FASG/LINKE/PAR/OB)dafür: 3 (BD)