Versiegelung von Verbindungswegen
20240099 · Antwort der Verwaltung · 19.03.2024 · Umwelt- und Grünflächenamt
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Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der UWG: Freie-Bürger-Bezirksfraktion zur Versiegelung eines Verbindungsweges zwischen dem Schumannweg und der Lohackerstraße in Bochum-Wattenscheid reagiert. Der Weg wurde aufgrund eines Beschlusses aus den Etatberatungen der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid von 2021 überarbeitet, wobei die Fläche bereits zuvor asphaltiert war.
Hinsichtlich der Kriterien für die Befestigung von Wegen erklärte das Umwelt- und Grünflächenamt, dass eine Prüfung auf Beleuchtung nicht mit der Versiegelung verknüpft sei. Gründe für eine Befestigung können Gefälle, eine hohe Nutzung oder die Vermeidung von Unfallrisiken durch regelmäßige Ausspülungen sein. Eine Beleuchtung von Park- und Grünanlagen wird seitens des Amtes grundsätzlich nicht als notwendig erachtet, sofern beleuchtete Alternativrouten zur Verfügung stehen.
Für zukünftige Planungen im Bezirk Wattenscheid liegen derzeit keine Informationen über weitere Versiegelungen vor. Die Art der Oberflächenbefestigung werde bei einzelnen Planungsvorhaben nach den jeweiligen Anforderungen, etwa bei hoher Radverkehrsnutzung, festgelegt.
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