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Antwort der Verwaltung

ruhende Baustelle Paulstraße - Bauordnung

20240078 30.01.2024 Bauordnungsamt

↳ Zugehörige Anfrage Ruhende Baustelle an der Paulstraße · 15.08.2023
🟢 Beschlossen 30.01.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (30. Sitzung) · Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

✦ KI-Zusammenfassung

Die Fraktion UWG: Freie Bürger hat im Ausschuss für Planung und Grundstücke Informationen zum Status der Baustelle in der Paulstraße 10-16 in Altenbochum angefordert. Das Bauvorhaben, das die Errichtung von vier Blöcken mit insgesamt 95 Wohneinheiten sowie zwei Tiefgaragen vorsah, ist derzeit unterbrochen.

Nach Auskunft des Bauordnungsamtes ist der Grund für den Baustopp die Insolvenz des Bauherrn am 16. September 2023. Ein exakter Zeitpunkt für das Ende der Bautätigkeit ist der Verwaltung nicht bekannt; zuletzt fand eine Bauüberwachung im August 2022 statt, bei der sich die Gebäude in unterschiedlichen Stadien des Rohbaus bzw. der Vorbereitung befanden.

Da die Arbeiten seit mehr als einem Jahr ruhen, ist die Geltungsdauer der Baugenehmigung gemäß § 75 Absatz 2 der Bauordnung Nordrhein-Westfalen abgelaufen. Für eine Fortsetzung der Bautätigkeit ist daher die Beantragung einer neuen Baugenehmigung notwendig. Ob das Projekt weiterhin mit dem geplanten Umfang von 95 Wohneinheiten umgesetzt wird, entscheidet sich nach der Prüfung der entsprechenden Unterlagen nach geltendem Baurecht.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 156 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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