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Antrag Interessengemeinschaft Glückaufstraße

20240047 · Mitteilung der Verwaltung · 29.02.2024 · Bauordnungsamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert
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KI-Zusammenfassung

Die Interessengemeinschaft Glückaufstraße hat einen Antrag auf die nachträgliche Legalisierung einer Industriebrache als Vereinsgelände für zwei Modellbauvereine gestellt. Das Vorhaben umfasst die Nutzung der Fläche inklusive zugehöriger Gebäude und Fahrflächen. Der Bauaufsicht liegt derzeit ein Antrag auf einen Vorbescheid vor, um die planungsrechtliche Zulässigkeit des Projekts zu klären.

Nach Einschätzung der Verwaltung ist das Vorhaben planungsrechtlich zulässig. Das Fernstraßen-Bundesamt hat dem Projekt bereits zugestimmt. Eine abschließende Entscheidung über die Erteilung einer Baugenehmigung kann zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht getroffen werden, da im Rahmen eines regulären Baugenehmigungsverfahrens weitere umfangreiche Prüfkriterien zu berücksichtigen sind. Hierzu zählen insbesondere der Schallschutz, der Nachweis einer gesicherten Erschließung, die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung sowie die Bewertung des Grundstücks durch ein Bodengutachten.

Die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit der Nutzung ist Voraussetzung für die Entscheidung darüber, ob ein Verfahren zum Rückbau eingeleitet werden kann. Eine abschließende Klärung dieser Frage ist erst im Rahmen des vollständigen Baugenehmigungsverfahrens möglich.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Mitte (29. Sitzung)
29.02.2024
kein Ergebnis hinterlegt