Errichtung eines 20,00 m Funkmastes für die Deutsche Telekom Technik GmbH (DT- Technik) Schnatstr. o. Nr.
20240043 · Mitteilung der Verwaltung · 31.01.2024 · Umwelt- und Grünflächenamt
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die untere Naturschutzbehörde der Stadt Bochum beabsichtigt, eine Ausnahmegenehmigung für die Errichtung eines 20 Meter hohen Funkmastes im Bereich Weitmar zu erteilen. Das Vorhaben der Deutschen Funkturm GmbH (DFMG) zur Verbesserung des Mobilfunknetzes der Deutschen Telekom Technik GmbH befindet sich im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Bochum West innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Nr. 8. Der geplante Standort liegt auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche nahe dem Munscheider Damm.
Da das Vorhaben einen Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild darstellt, besteht im entsprechenden Gebiet laut Landschaftsplan ein grundsätzliches Bauverbot. Die Behörde sieht die Voraussetzungen für eine Ausnahme jedoch als erfüllt an, da der Standort zur öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen dient und nach Einschätzung der Behörde alternativlos ist.
Im Zuge der Maßnahme werden Sträucher sowie zwei Bäume entfernt. Die dauerhafte Bodenversiegelung am Standort wird etwa 100 Quadratmeter betragen, wobei während der Bauphase eine Fläche von 434 Quadratmetern temporär mit Stahlplatten belegt wird. Eine artenschutzrechtliche Prüfung ergab keine Hinweise auf Verletzungen von Verbotstatbeständen, sofern die gesetzlichen Ruhezeiten bei den Arbeiten eingehalten werden. Als Ausgleich für den Eingriff in das Landschaftsbild ist eine Ersatzgeldzahlung sowie eine standorttypische Gehölzpflanzung auf rund 90 Quadratmetern vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 186 Wörter).