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Schrottimmobilien

20240023 · Antwort der Verwaltung · 23.01.2024 · Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster

↳ Zugehörige Anfrage Schrottimmobilien · 05.12.2023
⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid zum Zeitplan für die Bearbeitung von Problemimmobilien reagiert. Ein allgemeiner Zeitplan sei aufgrund der individuellen Verfahrensabläufe und möglicher Eigentümerwechsel nicht möglich. Sobald Verwaltungsbescheide rechtskräftig sind, müsse jedoch mit einer Dauer von etwa drei Jahren gerechnet werden, bis Gebäude durch Abriss oder Sanierung in einen baurechtmäßigen Zustand versetzt wurden.

Für konkrete Standorte liegen unterschiedliche Informationen vor. An der Friedrich-Ebert-Straße laufen derzeit Sanierungsarbeiten nach einer erteilten Baugenehmigung; erste Veränderungen sollen im Laufe des Jahres 2024 sichtbar werden. In der Günnigfelder Straße wird die Situation nach einem Eigentümerwechsel weiter beobachtet. Sollte keine Veränderung eintreten, prüft die Verwaltung die Anwendung von § 82 Abs. 2 der Landesbauordnung NRW. An der Hagenstraße dauert ein Klageverfahren zum Denkmalerhalt an, dessen Abschluss mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann. In der Westenfelder Straße wird aktuell eine neue Baugenehmigung angestrebt, während das Klageverfahren des Eigentümers gegen einen Verwaltungsbescheid noch anhängig ist. Die Abstimmungsgespräche mit dem Eigentümer werden dort lösungsorientiert weitergeführt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 160 Wörter).

Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (28. Sitzung)
23.01.2024
kein Ergebnis hinterlegt