Anregung gemäß § 24 GO NRW – Tempo 30 Stiepeler Straße/Überwachung ruhender Verkehr
20233416 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 17.01.2024 · Tiefbauamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur soll der Anregung widersprechen, auf der Stiepelle Straße im Bereich der Bushaltestelle Kiefernweg eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h einzuführen sowie das Parkverhalten während der Schulzeiten der Erich-Kästner-Schule verstärkt zu kontrollieren.
Die Verwaltung begründet den Vorschlag damit, dass die Stiepeler Straße zum städtischen Vorbehaltsstraßennetz gehört, auf dem grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt. Eine Reduzierung auf 30 km/h sei nur bei besonderer Gefahrenlage oder durch direkten Zugang sozialer Einrichtungen zur Hauptverkehrsstraße möglich. Da der Zugang zur Erich-Kästner-Schule seit dem Abriss des alten Schulgebäudes über die Markstraße erfolgt und nicht mehr unmittelbar an der Haltestelle Kiefernweg liegt, seien die rechtlichen Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbeschränkung nicht gegeben. Ein Verkehrsunfall im Mai 2023 führte laut Polizei nicht zu einer neuen Bewertung der Verkehrssicherheit, da keine weiteren Unfälle oder besondere Gefahrenlagen festgestellt wurden.
Hinsichtlich der Überwachung des ruhenden Verkehrs weist die Verwaltung darauf hin, dass regelmäßige Kontrollen durch die städtische Verkehrsüberwachung stattfinden. Aktuelle Prüfungen, unter anderem zum Schuljahresbeginn im August 2023, ergaben keine Verstöße gegen Parkvorschriften im Bereich der Schule. Auch Untersuchungen zu Meldungen der Bogestra über blockierte Haltestellen blieben ohne Befund.
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