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Windmühlen und Zeppeline

20233397 · Antwort der Verwaltung · 25.01.2024 · Amt für Stadtplanung und Wohnen

↳ Zugehörige Anfrage Windmühlen und Zeppeline · 19.10.2023
⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert
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KI-Zusammenfassung

In der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 19. Oktober 2023 stellte Arnim Backs von der Partei Die PARTEI eine Anfrage zum aktuellen Stand der Windkraftplanung im Stadtbezirk. Die Anfrage bezog sich auf die künftige Flächenausweisung für Windenergie sowie auf Vorschläge zur Gestaltung und Logistik bei der Errichtung von Anlagen.

Die Verwaltung erklärte dazu, dass die regionalen Planungsträger, im Ruhrgebiet der Regionalverband Ruhr (RVR), für die Umsetzung der flächenmäßigen Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig sind. Auf Basis von Bundesvorgaben müssen bis zum 31. Dezember 2032 insgesamt 1,8 Prozent der Landesfläche für die Windenergienutzung ausgewiesen werden. Der Landesentwicklungsplan NRW hat hierfür entsprechende Flächenmengen an sechs Regionalplanungsregionen zugewiesen.

Der RVR hat am 10. November 2023 den neuen Regionalplan Ruhr beschlossen und wird das erste Regionalplan-Änderungsverfahren zur Ausweisung konkreter Flächen für die Windenergienutzung einleiten. Die Verwaltung wies darauf hin, dass mit einer Verfahrensdauer von mehreren Jahren zu rechnen ist. Über die weitere Entwicklung der Planung wird die Verwaltung zu gegebener Zeit informieren.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Mitte (28. Sitzung)
25.01.2024
kein Ergebnis hinterlegt