Bürgeranregung gem. § 24 GO NRW zum Stadtgartenring
20233353 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 23.01.2024 · Tiefbauamt
Einstimmig gegen Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zu einer Bürgeranregung bezüglich des Stadtgartenringes vorgelegt. Die Anregung forderte die Erneuerung des Fahrbahnbelags sowie der Bürgersteige unter dem Schutz der bestehenden Lindenallee und Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung der Straßenverkehrsordnung.
Dem Antrag wird nur teilweise zugestimmt. Die Sanierung und Deckenerneuerung des Stadtgartenringes soll in die nächste Haushaltsplanung aufgenommen werden, ein vollständiger Umbau der Verkehrsflächen und Gehwege ist jedoch nicht vorgesehen. Der Erhalt der Bäume wird bei der Planung berücksichtigt, wobei eine tiefgreifende Sanierung aufgrund des Baumbestandes technisch nicht möglich ist. Schadhafte Stellen im Gehwegbereich werden durch die Straßenunterhaltung verkehrssicher ausgebessert.
Hinsichtlich der Parksituation lehnt die Verwaltung die Anordnung von Gehwegparken ab, da die Fahrbahnbreite für das Parken am rechten Fahrbahnrand ausreichend ist und keine Engstellen entstehen. Eine Einrichtung von Bewohnerparkplätzen ist nicht geplant. Die Verkehrsüberwachung wird den Bereich weiterhin regelmäßig auf Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung kontrollieren. Maßnahmen zur baulichen Verhinderung von Fremdverkehr sind nicht vorgesehen, da der Stadtgartenring als Wohnstraße mit der Beschilderung „Anlieger frei“ ausgewiesen ist.
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