Beisingstr./Am Hausacker - Bauordnung
20233301 · Antwort der Verwaltung · 25.01.2024 · Bauordnungsamt
▶ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Bochum-Mitte hat im Rahmen einer Anfrage Fragen zur Errichtung eines Glasfaserverteilerhauses an der Beisingstraße bzw. am Hausacker gestellt. Hintergrund waren Hinweise von Anwohnern auf eine mögliche Beeinträchtigung der Sicht auf den Straßenverkehr, insbesondere für Kinder des angrenzenden Spielplatzes, sowie die Nähe der Anlage zur Grundstücksgrenze.
In einer Antwort der Verwaltung unterzeichnet von Heike Bartel vom Bauordnungsamt wird ausgeführt, dass es sich bei dem Verteilerhaus um eine verfahrensfreie Anlage handelt. Gemäß der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind bauliche Anlagen zur Telekommunikation bis zu einer Grundfläche von 20 Quadratmetern und einer Höhe von fünf Metern genehmigungsfrei. Die Standorte werden von der Glasfaser-Ruhr angefragt und von der Verwaltung auf ihre Machbarkeit geprüft.
Bezüglich der Sichtverhältnisse gab das Bauordnungsamt an, dass eine Prüfung stattgefunden habe und die Sicht als ausreichend bewertet wurde. Die gesetzlichen Mindestabstände von mindestens drei Metern zum Nachbargrundstück sowie zu den öffentlichen Verkehrsflächen werden laut der Antwort eingehalten.
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