Prüfung des Technischen Betriebes, 17. Bauabschnitt Kolumbarien Hauptfriedhof
20233191 · Mitteilung der Verwaltung · 19.04.2024 · Technischer Betrieb
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat Informationen zum 17. Bauabschnitt der Kolumbarien am Bochumer Hauptfriedhof vorgelegt. Hintergrund ist eine Anfrage von Dr. Jox im Rechnungsprüfungsausschuss vom August 2023. Die Kosten für das Ausrichten zweier betroffener Kolumbariums-Ensembles belaufen sich auf 13.723,12 Euro.
Im Rahmen einer Prüfung durch das Bauordnungsamt wurde zudem die Baugenehmigungspflicht der vorhandenen Anlagen untersucht. Die im Freien befindlichen Kolumbarien sind nicht genehmigungspflichtig, da sie rechtlich als Grabmale und Grabsteine eingestuft werden.
Für die in Gebäuden befindlichen Kolumbarien, etwa in Nebenräumen oder der Wärmehalle, wurde keine wesentliche Nutzungsänderung festgestellt. Da diese Räumlichkeiten nur gering frequentiert werden und die Raumtiefe weniger als 15 Meter beträgt, sind die Anforderungen an Rettungswege gemäß der Bauordnung Nordrhein-Westfalen erfüllt. Die Bewegungsflächen von mehr als einem Meter gelten als ausreichend. Die bestehenden Kolumbarien werden somit bauordnungsrechtlich als nicht genehmigungspflichtig eingestuft.
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