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Antwort der Verwaltung

LED-Werbewände auf städtischen Flächen

20233166 25.01.2024 Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation

↳ Zugehörige Anfrage LED-Werbewände auf städtischen Flächen · 10.08.2023
⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

In der Bezirksvertretung Bochum-Mitte wurden Fragen zur Nutzung von LED-Werbeanlagen auf städtischen Flächen thematisiert. Im Rahmen einer Sitzung im Oktober 202endum baten Ratsmitglieder der Fraktion Grüne um ergänzende Informationen zu den aktuellen Abschaltzeiten dieser Werbewände. Dabei wurde die Frage aufgeworfen, ob die derzeitigen Zeiten mit den Vorschriften des Bundesemissionsschutzgesetzes vereinbar sind. Zudem wurde eine Prüfung angefragt, ob alternative vertragliche Regelungen für die Betriebszeiten möglich wären.

Die Verwaltung nahm hierzu Stellung und wies darauf hin, dass die Genehmigung der einzelnen Werbeanlagen durch das Bauordnungsamt erfolgt. Mit der Erteilung einer Baugenehmigung wird bestätigt, dass der Betrieb den geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Bezüglich der zeitlichen Gestaltung gab die Verwaltung an, dass der Vertrag zur Betreibung der LED-Werbewände vor einer Neuordnung steht. In diesen Prozess werden auch mögliche Anpassungen der Betriebszeiten einbezogen.

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