Riemker Straße - Fußgängerüberweg (Antrag gem. § 24 GO NRW)
20233155 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 25.01.2024 · Tiefbauamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 20233155 des Tiefbauamtes wird über den Antrag zweier Bürger entschieden, einen Fußgängerüberweg in der Riemker Straße einzurichten. Die Anregung bezieht sich auf den Bereich zwischen dem Kreisverkehr am Hannibal Center und der Straße In der Provitze. Die Antragsteller befürworten die Einrichtung eines Zebrastreifens aufgrund des Verkehrsaufkommens durch Kunden des Einzelhandels sowie durch LKW-Anlieferungen. Zudem wird auf die Sicherheit von Kindern, Senioren und Jugendlichen hingewiesen, da sich in diesem Abschnitt unter anderem ein Spielplatz und der Hofsteder Treff befinden.
Die Verwaltung empfiehlt, den Anregungen nicht zu folgen. Eine Untersuchung im Rahmen des Verkehrskonzepts Hamme-Hordel-Hofstede hat bereits ergeben, dass für die vorliegende Verkehrsbelastung kein Bedarf für einen Fußgängerüberweg besteht. Diese Einschätzung wird durch aktuelle Verkehrsdaten gestützt. Ein Zebrastreifen zwischen dem Kreisverkehr und dem Kurvenverlauf würde zudem eine zweite Querungsstelle in kurzer Folge erfordern, was nicht als notwendig erachtet wird. Der Kurvenbereich selbst ist aufgrund des Straßenverlaufs und der Bushaltestellen für eine Querung ungeeignet. Eine mögliche Mittelinsel wurde bereits in einer früheren Vorlage geprüft und aufgrund von Platzmangel sowie der Notwendigkeit, Baumbestand zu fällen, ausgeschlossen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 175 Wörter).