Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Metzstraße
20233141 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 25.01.2024 · Rechtsamt
Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Die Partei)
▶ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 20233141 des Rechtsamtes wird über eine Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung NRW zur Verkehrssituation in der Metzstraße entschieden. Die Verwaltung empfiehlt, den im Schreiben geäußerten Forderungen nicht stattzugeben.
Hinsichtlich der Verkehrsüberwachung führt die Stadt regelmäßige Kontrollen des ruhenden und fließenden Verkehrs durch. Zwischen Januar und September 2023 wurden etwa 200 Ordnungswidrigkeitenanzeigen erstellt. Eine Probemessung im September 2023 dokumentierte bei 35 Fahrzeugen zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Der Vorwurf, dass Kontrollen vor Bewohnern oder Mitarbeitern der Verwaltung angekündigt würden, wird von der Verwaltung zurückgewiesen.
Bezüglich eines möglichen Bewohnerparkens wird auf die Erarbeitung eines neuen Gesamtkonzepts für den ruhenden Verkehr verwiesen, dessen Ergebnisse künftige Anpassungen im Bereich der Metzstraße beeinflussen könnten. Die Beschilderung im verkehrsberuhigten Bereich wird als ordnungsgemäß beschrieben, wobei bestimmte Abschnitte zur Ermöglichung des Lieferverkehrs von der Verkehrsberuhigung ausgenommen sind. Eine Einrichtung einer 30er-Zone wird abgelehnt, da laut Tiefbauamt keine Gründe dafür vorliegen und eine solche Maßnahme die zulässige Geschwindigkeit sowie die Parkmöglichkeiten erhöhen könnte.
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