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Antwort der Verwaltung

Ehemalige Kirche in Hordel

20233139 30.11.2023 Dezernat für Bauen, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit - Steuerungsunterstützung

↳ Zugehörige Anfrage Ehemalige Kirche in Hordel · 14.09.2023
⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat zur Anfrage der SPD-Bezirksfraktion Mitte bezüglich der ehemaligen evangelischen Versöhnskirche in Bochum-Hordel Stellung bezogen. Für die Sicherungsarbeiten am Dach wurde eine Ausnahmegenehmigung zum Fällen einer schützenswerten Pflanze erteilt, wobei bis 2026 vier Laubbäume als Ersatz gepflanzt werden müssen. Weitere Fällungen wurden nicht genehmigt. Die geplante Umnutzung des Denkmals sieht die Schaffung von 23 Sozialwohnungen vor; ein entsprechender Bauantrag wurde Anfang November 2023 eingereicht.

Hinsichtlich der Rechtsstreitigkeiten vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen teilte die Verwaltung mit, dass die Anordnungen zur Baueinstellung und Versiegelung des Gebäudes aufgrund von Sicherungsarbeiten und Gesprächen über die künftige Nutzung aufgehoben wurden. Ein Eilverfahren wurde mangels Rechtsschutzbedürfnisses abgelehnt, während das Klageverfahren noch anhängig ist. Die Straßensperrung wird voraussichtlich bis Ende Januar 2024 bestehen bleiben. Die Anwohner wurden im Rahmen der Sperrung bereits informiert; bei einer Verlängerung der Genehmigung wird eine erneute Informationspflicht auferlegt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 138 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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