Antrag des Festausschuß Wattenscheider Karneval e.V. zur nachträglichen Übernahme von Bewachungskosten zum Wattenscheider Karnevalsumzug 2023
20233129 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 05.12.2023 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Wattenscheid II
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksverwaltung Bochum-Wattenscheid II hat eine Beschlussvorlage zur nachträglichen Übernahme von Bewachungskosten für den Wattenscheider Karnevalsumzug 2023 vorgelegt. Der Antrag sieht vor, dem Festausschuss Wattenscheider Karneval e.V. einmalig einen Betrag in Höhe von 3.383,87 Euro zu gewähren.
Hintergrund der Vorlage ist die Begleichung der Kosten für bewegliche Barrieren zum Terrorschutz. Gemäß dem genehmigten Sicherheitskonzept für den Karnevalsumzug 2023 hatte der Verein diese Kosten in Vorleistung übernommen. Die Verwaltung empfiehlt die nachträgliche Erstattung der angefallenen Beträge, wobei sie sich dabei auf die Empfehlung des Bezirksältestenrates der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid stützt. Ein entsprechender Verwendungsnachweis über die erbrachten Leistungen liegt der Verwaltung bereits vor.
Die Finanzierung der Maßnahme soll über den Haushalt der Bezirksverwaltung Wattenscheid erfolgen, konkret aus dem Programmcode 1122 für Zuschüsse in anderen Bereichen. Durch diesen Beschluss entstehen keine jährlichen Folgelasten oder klimarelevanten Auswirkungen.
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