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Widmung der „Vorwärtsstraße“

20233122 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 23.01.2024 · Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 23.01.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (28. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage Nummer 20233122 den Beschluss vorgeschlagen, die „Vorwärtsstraße“ als Gemeindestraße zu widmen. Das Vorhaben betrifft Flächen in der Gemarkung Wattenscheid, konkret im Flur 2 auf den Flurstücken 450 und 694.

Ziel der Widmung ist die Erschließung für die Anwohner des betreffenden Bereichs. Die rechtliche Grundlage für diesen Vorgang bilden § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit § 37 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Laut dem Dokument ist die Eigentümerin der entsprechenden Flächen die Stadt Bochum.

Der entsprechende Beschluss zur Widmung soll im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid am 23. Januar 2024 beraten und entschieden werden. Federführend für diese Vorlage ist das Tiefbauamt. Ein beigefügter Lageplan verdeutlicht die räumliche Ausdehnung der zu widmenden Flächen.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (28. Sitzung)
23.01.2024
Einstimmig nach Beschlussvorschlag