Durchführung von bezirklichen Karnevalsveranstaltungen im Jahr 2024
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksverwaltung Bochum-Wattenscheid II hat eine Beschlussvorlage zur Durchführung der bezirklichen Karnevalsveranstaltungen für das Jahr 2024 vorgelegt. Geplant sind der „Rathaussturm an Weiberfastnacht“ am 8. Februar sowie die „närrische Sitzung“ am 10. Februar 2024.
Aufgrund der personellen Ausstattung der Bezirksverwaltungsstelle sollen die organisatorischen Aufgaben vorwiegend durch externe Dienstleister übernommen werden. Für den „Rathaussturm“ ist eine Bewirtung durch einen Gastronomen im Gebäude vorgesehen, während vor dem Rathaus Neubau Grill- und Getränkewagen auf eigene Rechnung Dritter bereitgestellt werden können. Die Preise für das Angebot der externen Anbieter werden von diesen selbst festgelegt.
Die Sicherheit der Veranstaltungen soll durch einen professionellen Sicherheitsdienst gewährleistet werden. Hierbei gelten spezifische Hausregeln: Das Mitbringen von Speisen, Getränken sowie eigenen Stehtischen ist untersagt. Zudem sind Taschen nur bis zu einem Format von DIN A4 zulässig und können kontrolliert werden. Im Gebäude gilt ein Rauchverbot, das auch E-Zigaretten einschließt. Bei Regelverstößen kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.
Die Bezirksverwaltung ist ermächtigt, die Organisation beider Veranstaltungen mit einem Budget von bis zu 10.000 Euro sicherzustellen. Die entsprechenden Mittel sind in der Produktgruppe für Aktionen des Bezirks II hinterlegt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 05.12.2023Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Wattenscheid II
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