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Díensthunde für den kommunalen Ordnungsdienst

20233074 · Antrag · 13.12.2023

🟢 Beschlossen 13.12.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (23. Sitzung)
Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen - 0Dagegen - 14 (SPD, GRÜNE, CDU, PStG, FDP, LINKE)Dafür - 1 (BD)
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KI-Zusammenfassung

Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland (BD) hat einen Antrag zur Prüfung des Einsatzes von Diensthunden im kommunalen Ordnungsdienst der Stadt Bochum eingebracht. Der Antrag, der für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung am 13. Dezember 2023 vorgesehen ist, sieht vor, dass die Verwaltung die rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Maßnahme untersucht.

Die Prüfung soll neben den rechtlichen Rahmenbedingungen auch die Aspekte Anschaffung, Einsatz, Unterbringung sowie Ausbildung umfassen. Die Ergebnisse der Untersuchung, einschließlich einer Darstellung der Kosten und Möglichkeiten, sollen dem Ausschuss vorgelegt werden. Dabei wird im Antrag festgehalten, dass ausschließlich ausgebildete Schutzhunde und Hundeführer eingesetzt werden dürfen.

Die BD-Fraktion begründet das Vorhaben mit der Förderung der Deeskalation in schwierigen Situationen sowie dem Eigenschutz der Ordnungskräfte, etwa in bestimmten Gebieten oder während der Abendstunden. Zudem wird auf die Position der Gewerkschaft dbb verwiesen, die einen mangelnden Respekt gegenüber Polizei- und Rettungskräften thematisiert hat. Als Beispiele für bereits bestehende Einsatzmodelle im kommunalen Ordnungsdienst werden zudem die Städte Dresden und Stuttgart angeführt.

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Beratungen

Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (23. Sitzung)
13.12.2023
Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen - 0Dagegen - 14 (SPD, GRÜNE, CDU, PStG, FDP, LINKE)Dafür - 1 (BD)